


Trittbrettfahrer-Wahlkampf
Es sind noch etliche Monate bis zur Abgeordnetenhauswahl im Herbst und normalerweise dürften die Parteien noch gar keine Wahlplakate an die Laternenmasten hängen. Aber bis zum 8. Mai laufen auch die Volksbegehren Berlin werbefrei und Berlin autofrei, dafür und dagegen darf in Wahlkampfmanier geworben werden, auch von den Parteien. So macht im Wedding die SPD ihre Kanididatin für den Wahlkreis 6 bekannt: großes Bild, großer Name, klein oben in der Ecke steht „Autos aus dem Zentrum in den Wedding? Nicht mit mir“. Denn irgendeinen Bezug zum Volksbegehren muss die Wahlwerbung schon haben. Beim knackigen Slogan der CDU („Auto verbieten verboten. Punkt.“) ist er klarer. Wobei der Appell an die Urängste von Autofahrer*innen (hier gendern wir ausnahmsweise mal gerne…) völlig an dem vorgelegten Gesetzentwurf vorbeigeht, der ja das Autofahren nicht generell verbieten, sondern einschränken will, so wie das andere Metropolen (wie London) auch schon tun. Wer will, kann das Urteil des Berliner Landesverfassungsgerichtshofes studieren, das die vorgeschlagenen Beschränkungen des Autoverkehrs im Stadtzentrum ausdrücklich für keine Beschneidung der verfassungsgemäßen Freiheitsrechte hält – anders als der Regierende Bürgermeister suggeriert. Auch das Volksbegehren „Berlin werbefrei“ hat bereits den Verfassungsgerichtshof beschäftigt, weil der Senat die Kosten eines partiellen Werbeverbots viel zu hoch berechnet hatte (hier nachlesen). Die Initiative richtet sich vor allem gegen die Verschmutzung des öffentlichen Raums durch immer mehr Bildschirme mit bewegten Werbebildern. Eine Beruhigung des Stadtbildes könnten die Abgeordneten im Landesparlament auch ohne langwieriges Bürgerbegehren beschließen, wenn sie denn Augen dafür hätten.
Veröffentlicht im März/April 2026. Die Zeichungsfrist für beide Volksbegehren endete im Mai 2026, ohne dass die notwendige Stimmenanzahl erreicht wurde.